Pure Ink

26. Juli 2023

DÜRFEN TATTOOS IM JOB VERBOTEN WERDEN?

Mit dieser Debatte beschäftigen sich bereits einige Generationen. Doch eine eindeutige Antwort lässt sich schwer finden. Fest steht jedoch, dass Deutschland allmählich offener wird und in vielen Betrieben das offene Zeigen von Tattoos kein Problem mehr ist.

Der zweite Artikel des Grundgesetzes unterstützt die Aussage, dass Tattoos im Job nicht verboten werden dürfen. Dort heißt es: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.“ Somit kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer Tattoos tragen, da diese eine klare Privatsache sind.

Doch es gibt einige Besonderheiten. So zum Beispiel im öffentlichen Dienst. Wer in der Polizei oder bei der Bundeswehr aktiv ist, der ordnet sich dem Dienst unter. Sie repräsentieren den Staat neutral und vor allem uniform. Wer Tattoos besitzt, muss diese auf jeden Fall überdecken können. Mit Tattoos, die sich nicht verstecken lassen, wird es ziemlich kompliziert.

Wenn du in ein Bewerbungsgespräch gehst, kannst du deine Tattoos zeigen wie du möchtest. Schließlich bist du in keinem Angestelltenverhältnis und präsentierst dich, wie du bist.

Wenn du eine Situation erleben solltest, in welcher du dich aufgrund deiner Tattoos ungerecht behandelt fühlst, gehe in den direkten Austausch. Entweder mit deinem direkten Vorgesetzten oder deiner HR-Abteilung. Eine Lösung hierfür wird sich so gut wie immer finden lassen.